Rahmenbedingungen

Eine Sitzung bei mir… 

Dauert 50 Minuten

mit Paaren und Familien: 90 min

Kostet 100€

  • im Paarsetting: 90min- 200€
  • im Familiensetting: 90min- 220€

 

 Kostenzuschuss möglich

Findet in meiner Praxis statt

Lustkandlgasse 52 | Tür 1 | 1090 Wien

Ich arbeite mit…

Einzelpersonen

Im Einzelsetting geht es ganz um Sie und das, was Sie bewegt. Gemeinsam entdecken wir, was Sie sich von der Psychotherapie erhoffen und wobei ich Sie unterstützen darf.

Paaren

Jedes Paar kann einmal in eine Sackgasse geraten. Als unabhängige Dritte stehe ich Ihnen dort zur Seite, wo Sie vielleicht zu zweit keinen Weg mehr finden und begebe mich gemeinsam mit Ihnen auf die Suche nach neuen Pfaden. 

Familien

Familien können sowohl zur Entstehung, als auch zur Lösung eines Problems beitragen. Aus diesem Grund sind bei mir alle Mitglieder eines (Familien-) Systems willkommen.

Sie haben für unser erstes Treffen
zwei Möglichkeiten

Kostenloses Informationsgespräch

Dieses dauert 20 Minuten und ist kostenlos.

Im Informationsgespräch besprechen wir den Rahmen der psychotherapeutischen Behandlung und  Sie können organisatorischen Fragen zum Ablauf der Therapie stellen. Das Informationsgespräch ist noch kein Therapiegespräch.

Kostenpflichtiges Erstgespräch

Dieses dauert 50 Minuten und kostet 100 Euro.

Das Erstgespräch ist bereits unsere erste Sitzung und dient unserem Kennenlernen. Wir sprechen nicht nur über organisatorische und andere Fragen, die noch für Sie offen sind, sondern vor allem über Ihre Anliegen und Ziele.

Absageregelung:

Termine sind 24 Stunden vor Stattfinden telefonisch oder per SMS abzusagen. Nicht oder zu spät abgesagte Termine werden zur Gänze verrechnet.

Psychotherapie auf Krankenschein

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Eine durch die Krankenkasse vollfinanzierte Psychotherapie ist bei mir nicht möglich.

Eine Psychotherapie die zur Gänze von Ihrer Krankenkasse finanziert wird nennt man vollfinanzierte Psychotherapie, Kostenübernahme oder Psychotherapie auf Krankenschein. Dabei verrechnet die behandelnde Person die Psychotherapie direkt mit Ihrem Krankenversicherungsträger.

Leider ist es mit viel Eigeninitiative und Wartezeit verbunden, einen „Psychotherapie-Kassenplatz“ zu bekommen. Hier findet sich eine Liste anbietender Psychotherapeut*innen sowie weitere Informationen und Erklärungen zur Kostenübernahme

Kostenzuschuss durch die Krankenkasse

Das Beantragen eines Kostenzuschusses zur Psychotherapie bei mir ist möglich.

Damit Ihre Krankenkasse einen Kostenzuschuss zur Psychotherapie gewährt, muss eine „krankheitswertige Störung“ vorliegen, in diesem Fall also eine psychische Erkrankung.

Da die ersten 10 Einheiten ohne Bewilligung durch den Versicherungsträger in Anspruch genommen werden können, wird der Antrag auf Kostenzuschuss bis zur 11. Einheit gemeinsam mit Ihrer Psychotherapeut*in ausgefüllt.

Allerdings ist es vor der 2. Einheit notwendig, eine ärztliche Bestätigung bei Allgemeinmediziner*in oder Psychiater*in einzuholen.

 

Alle notwendigen Schritte zum Antrag können sie dieser schematischen Darstellung entnehmen. Diese bildet meinen Praxisprozess, sowie eine Vorlage der ärztlichen Bestätigung ab.

Hier angeführte Informationen finden Sie außerdem beim Bundesverband für Psychotherapie oder auf psyonline, etwa zu vollfinanzierter und teilfinanzierter Psychotherapie und dem Kostenzuschuss.

Weitere Informationen

Ablauf

Das Bundesministerium für Gesundheit beschreibt in der verlinkten Broschüre Psychotherapie sehr genau.

Als zentral für eine Psychotherapie gilt eine eigene Veränderungsmotivation und der Wunsch sich mit „Ihren Gefühlen und Ihrem Erlebten zu beschäftigen.“ Außerdem ist der Ablauf einer Psychotherapie sowie die Länge nicht festgelegt, und hängt von Ihrer und meiner Persönlichkeit ab. Die Psychotherapieeinheit dauert 50 Minuten. Zu Beginn lernen wir uns beide kennen. Wir sprechen über Ihre Therapieziele und legen diese fest. 

Absageregelung

Sofern ein vereinbarter Termin nicht eingehalten werden kann, muss dieser spätestens 24 Stunden vorher mittels Anruf oder SMS abgesagt werden, andernfalls muss die verpasste Einheit in Rechnung gestellt und von Ihnen bezahlt werden.  

Datenschutz

Genaue Informationen zum Datenschutz finden Sie in meiner  Datenschutzerklärung.

Dazu sei erwähnt, dass das Psychotherapiegesetz anhand der dort geregelten Verschwiegenheitspflicht bereits viele Bereiche der DSGVO vorwegnimmt.

Dokumentation

Neben der Verschwiegenheitspflicht habe ich  noch weitere Berufspflichten zu erfüllen, worunter auch die Dokumentationspflicht fällt. Die von mir getätigten Notizen dienen sowohl zu meiner Orientierung, als auch zur Dokumentation des Psychotherapieverlaufes. Die Dokumentation wird durch mich vor unbefugter Einsicht geschützt.  Sie selbst haben natürlich jederzeit das Recht Einsicht in Ihre Verlaufsdokumentation zu erhalten.

Verschwiegenheit

Das Herzstück des Psychotherapiegesetzes stellt die Verschwiegenheitspflicht dar, welches in kaum einer anderen Berufsgruppe derart streng geregelt ist.

Dazu steht in § 15 des Psychotherapiegesetzes: „Die Psychotherapeutin sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.“

Eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht ist dann entschuldbar, wenn dadurch in einer Notlage bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung ein unmittelbar drohender Nachteil von sich oder anderen abgewendet kann. (mehr dazu finden Sie im Auszug aus dem Psychotherapiegesetz.) Auch im Rahmen der Lehrsupervision wird die Verschwiegenheit durch mich gewahrt, es werden somit keine personenbezogenen Daten weitergegeben, sowie keine Informationen, die Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen.

Supervision

Der österreichische Berufsverband  für Psychotherapie definiert Supervision wie folgt:

Supervision ist eine arbeitsfeldbezogene und aufgabenorientierte Beratung für Menschen im Beruf oder zur Berufsvorbereitung. Supervision hilft das berufliche Handeln zu reflektieren, effizient und zufriedenstellend zu gestalten und besser mit dem Privatleben zu vereinbaren.

Damit mein professionelles Handeln stets auf hoher Qualität bleibt, besuche ich auch nach Ausbildungsende regelmäßig Supervision bei erfahreneren Psychotherapeut*innen. Alle Supervisionsteilnehmer*innen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht, wenngleich keine Informationen von Klient*innen besprochen werden, die Rückschlüsse auf diese zulassen.