Im Informationsgespräch erkläre ich Ihnen den Rahmen der Psychotherapie, wie etwa die Schweigepflicht, meine Dokumentationspflicht, meine theoretische Sichtweise, uvm. Einiges davon finden Sie aber ebenfalls auch schriftlich auf meiner Homepage. Außerdem klären wir Ihre organisatorischen Fragen zur Therapie. Das Informationsgespräch ist aber kein Therapiegespräch. Es dauert 20 Minuten und ist kostenlos.
Das Erstgespräch gilt bereits als erste Sitzung und ist eine Art „Kennenlern-Gespräch“. Wir sprechen über Ihre Anliegen und Ziele und klären organisatorische und inhaltliche Fragen die für Sie offen sind. Es dauert 50 Minuten und kostet wie alle weiteren Sitzungen 95 Euro. Nach 50 Minuten treffen wir eine Vereinbarung zum weiteren Verbleib
Auerspergstraße 7 | Tür 24 | 1080 Wien
Terminabsagen sind 24 Stunden vor vereinbarten Termin bekannt zu geben,
allenfalls werden diese zur Gänze berechnet.
Diese Bezeichnung ist in etwa mit jener der TurnusärztInnen vergleichbar. Nachdem ich die wesentlichen Theorie- und Praxisbausteine meiner Ausbildung absolviert habe und die Fähigkeit zur Anwendung dieser im Rahmen der sogenannten „Statusprüfung“ unter Beweis gestellt habe, ist es mir erlaubt eigenständig, jedoch supervidiert, psychotherapeutisch zu arbeiten. Sohin wird mittels regelmäßiger Supervision die Qualität und Wissenschaftlichkeit meines methodischen Handelns überprüft. Dies hat für Sie den Vorteil, dass durch das Feedback erfahrener LehrtherapeutInnen Ihre bestmögliche Behandlung sichergestellt wird. Außerdem kann ich Ihnen einen niedrigeren Stundensatz anbieten, was zusätzlich bedeutet, dass Sie nicht nur eine Expertise zum Preis einer Stunde erhalten, sondern gleich zwei. Leider ist auf Grund meines Ausbildungsstandes keine Rückverrechnung mit Ihrer Krankenkasse möglich.
Das Bundesministerium für Gesundheit beschreibt in der verlinkten Broschüre Psychotherapie sehr genau.
Als zentral für eine Psychotherapie gilt eine eigene Veränderungsmotivation und der Wunsch sich mit „Ihren Gefühlen und Ihrem Erlebten zu beschäftigen.“ Außerdem ist der Ablauf einer Psychotherapie sowie die Länge nicht festgelegt, und hängt von Ihrer und meiner Persönlichkeit ab. Die Psychotherapieeinheit dauert 50 Minuten. Zu Beginn lernen wir uns beide kennen. Wir sprechen über Ihre Therapieziele und legen diese fest.
Das Herzstück des Psychotherapiegesetzes stellt die Verschwiegenheitspflicht dar, welches in kaum einer anderen Berufsgruppe derart streng geregelt ist.
Dazu steht in § 15 des Psychotherapiegesetzes: „Die Psychotherapeutin sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.“ Eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht ist dann entschuldbar, wenn dadurch in einer Notlage bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung ein unmittelbar drohender Nachteil von sich oder anderen abgewendet kann. (mehr dazu finden Sie im Auszug aus dem Psychotherapiegesetz). Auch im Rahmen der Lehrsupervision wird die Verschwiegenheit durch mich gewahrt, es werden somit keine personenbezogenen Daten weitergegeben, sowie keine Informationen, die Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen.
Genaue Informationen zum Datenschutz finden Sie in meiner Datenschutzerklärung.
Dazu sei erwähnt, dass das Psychotherapiegesetz anhand der dort geregelten Verschwiegenheitspflicht bereits viele Bereiche der DSGVO vorwegnimmt.
Eine Psychotherapiesitzung dauert 50 Minuten. Am Beginn der Psychotherapie steht das gegenseitige Kennenlernen von Ihnen und der Therapeutin. Außerdem werden die Therapieziele besprochen und festgelegt. Grundsätzlich endet die Therapie, wenn die vereinbarten Ziele erreicht sind. Der Abschluss einer Psychotherapie wird dann gemeinsam festgelegt und gestaltet. Je nach Anliegen kann die Psychotherapie von wenigen Sitzungen bis zu mehreren Jahren dauern.
Neben der Verschwiegenheitspflicht habe ich noch weitere Berufspflichten zu erfüllen, worunter auch die Dokumentationspflicht fällt. Die von mir getätigten Notizen dienen sowohl zu meiner Orientierung, als auch zur Dokumentation des Psychotherapieverlaufes. Die Dokumentation wird durch mich vor unbefugter Einsicht geschützt. Sie selbst haben natürlich jederzeit das Recht Einsicht in Ihre Verlaufsdokumentation zu erhalten.
Sofern ein vereinbarter Termin nicht eingehalten werden kann, muss dieser spätestens 24 Stunden vorher mittels Anruf oder SMS abgesagt werden, andernfalls muss die verpasste Einheit in Rechnung gestellt und von Ihnen bezahlt werden.